Besuche in Altenheimen und Seniorenzentren sind im Rahmen von Schutz- und Hygienekonzepten möglich. Hier orientieren sich unsere Einrichtungen an der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 23. Juli 2021: Besuche in Altenheimen und Seniorenzentren sind im Rahmen von Schutz- und Hygienekonzepten möglich. Unsere Einrichtungen orientieren sich an den Handlungsempfehlungen (Rahmenkonzept) für ein Besuchskonzept sowie zur sozialen Teilhabe in Alten- und Pflegeheimen und
stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbringen.
Google Maps anzeigen
Ihr*e Ansprechpartner*in in der Fachabteilung Altenhilfe.
Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen rund um den Einzug in unsere Seniorenzentren sowie allgemeine Informationen und Broschüren.
Nutzen Sie das Formular für allgemeine Fragen und Anliegen an unsere Hauptverwaltung. Einrichtungsspezifische Anfragen (zu freien Plätzen o.Ä.) bitten wir Sie über die Kontakt-E-Mail-Adressen des jeweiligen Hauses zu stellen.