Sehr geehrte Interessenten,
vielen Dank, dass Sie sich für einen Platz in unserem schönes Haus interessieren.
Da wir eine Einrichtung für Menschen mit Demenz sind und diese oft einen sehr hohen Bewegungsdrang haben, dürfen Ihre liebsten diesem Bewegungsdrang auch gerne bei uns ausleben. Die Freiheit sich im Haus frei bewegen zu können, wird durch ein Zahlencode bei der Einrichtungstüre beschränkt, so dass es in der Regel nicht möglich ist das Haus zu verlassen. Diese Einschränkung ist ein großer Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bewohner*innen, weshalb wir neben den üblichen Unterlagen vor einem Einzug in unser Seniorenzentrum den Beschluss eines Betreuungsgerichts über die Notwendigkeit einer geschlossenen Unterbringung nach §1831 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), benötigen. Weiterhin muss die Diagnose “Demenz” gestellt sein.
Habe Sie den richterlichen Beschluss und die Diagnose sind die formalen Vorrausetzungen für eine Heimaufnahme erfüllt. Gerne freuen wir uns dann über Ihre Anfrage. Den dafür vorgesehenen Bogen finden Sie unter dem Menüpunkt “Informationsmaterial”.
Bitte nehmen Sie hierzu vorerst telefonisch Kontakt mit Frau Scheibler (Tel. 081714325-28) oder Herr Hörmann (Tel. 081714325-20) auf. Gerne besprechen wir dann gemeinsam das weitere Procedere.
Oft gestellte Fragen:
Leider nein. Für eine Heimaufnahme in unser Einrichtung ist es zwingend erforderlich, dass ein aktueller , gültiger Beschluss vorliegt. Das gilt sowohl für die stationäre Aufnahme in den gerontopsychiatrischen Bereich als auch für die Aufnahme als Gast der Kurzzeit- und Tagespflege.
Wenn Sie als Angehörige*r mit (General-)Vollmacht bzw. als Betreuer*in oder ein*e bestellte Betreuer*in der Meinung sind, dass es nicht mehr verantwortbar ist, dass der*die Angehörige bzw. zu Betreuende Zuhause alleine lebt und eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung besteht (gesetzliche Grundlage §1831 BGB Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen), dann können Sie bei Gericht eine Unterbringung beantragen.
Einen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen (z.B. Gutachten eines*einer Neurolog*in) reichen Sie beim Betreuungsgericht ein, das beim Amtsgericht angesiedelt ist.
Den Kontakt zum Amtsgericht Wolfratshausen finden Sie auf der Website des Gerichts.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Vollmacht, Betreuung und Unterbringungsbeschluss? Dann nehmen Sie Kontakt auf zur zuständigen Betreuungsstelle beim Landratsamt Bad Tölz.
Sie haben weitere individuelle Fragen zum Einzug in unser Seniorenzentrum? Dann kontaktieren Sie gerne unsere Einrichtungsleitung.
Vielen Dank!
Nutzen Sie das Formular für allgemeine Fragen und Anliegen an unsere Hauptverwaltung. Einrichtungsspezifische Anfragen (zu freien Plätzen o.Ä.) bitten wir Sie über die Kontakt-E-Mail-Adressen des jeweiligen Hauses zu stellen.